Aufnahmebedingungen: Was du für die BM 1 brauchst

Abgeschlossener Lehrvertrag
Voraussetzung für die Aufnahme in die BM 1 ist, dass du einen gültigen Lehrvertrag für eine drei- oder vierjährige Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) hast. Dein Lehrbetrieb muss die BM anbieten, damit du diese Ausbildung machen kannst. Am besten suchst du dir von Anfang an einen Lehrbetrieb, der die BM unterstützt. Im Lehrstellennachweis LenaBB sind diese Betriebe speziell gekennzeichnet. Du solltest die Berufsmaturität auch im Lehrvertrag festhalten.

Anmeldung
Die Anmeldung für den BM-Unterricht machst du gemeinsam mit deinem Lehrbetrieb. Auf der Webseite deiner Berufsfachschule findest du ein Anmeldeformular. Eine Liste mit den verschiedenen Schulen findest du hier.

Übertrittsberechtigung
Schulisch musst du am Ende der obligatorischen Schulzeit die Übertrittsbedingungen deines Wohnkantons für die Berufsmaturität erfüllen. Du brauchst also im dritten Jahr der Sekundarschule eine Übertrittsberechtigung für die BM. Wenn du diese nicht erreicht hast und in Basel-Stadt zur Schule gehst, kannst du im Frühlingssemester des letzten Schuljahrs die freiwillige Aufnahmeprüfung machen.

Übertritt in Basel-Stadt

Wenn du in einem der beiden Zeugnisse des letzten Sekundarschuljahrs die Berechtigung für den Übertritt erreichst, kannst du definitiv in die BM 1 und auch in die WMS und IMS eintreten.

 

Notendurchschnitt
Je nach Zug brauchst du im Zeugnis einen anderen Notendurchschnitt von allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern:

  • P-Zug: mindestens 4,0 Notendurchschnitt
  • E-Zug: mindestens 4,5 Notendurchschnitt
  • A-Zug: mindestens 5,5 Notendurchschnitt

 

Punktesumme
Zudem musst du eine bestimmte Punktesumme erreichen: Die Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik zählen doppelt, die Zeugnisnoten in den Fächern Natur/Technik, Räume/Zeiten/Gesellschaften, Französisch und Englisch zählen einfach:

  • P-Zug: mindestens 32 Punkte
  • E-Zug: mindestens 36 Punkte
  • A-Zug: mindestens 42 Punkte

Wenn du deinen Volksschulabschluss vor 2017 gemacht hast, gelten andere Bedingungen. Die nötigen Auskünfte erhältst du direkt bei der Berufsfachschule.

Fachklasse für Grafik
Für diese schulische Ausbildung musst du zusätzlich ein Aufnahmeverfahren mit gestalterischen Aufgaben durchlaufen.

Fachklasse für Grafik

 

Freiwillige Aufnahmeprüfung
Wenn du im Januar-Zeugnis der dritten Sekundarklasse die Übertrittsberechtigung nicht erreichst, kannst du dich für die freiwillige Aufnahmeprüfung im Frühlingssemester anmelden. Sie findet für alle BM-Ausrichtungen in den Fächern Deutsch und Mathematik statt und wird vom Erziehungsdepartement Basel-Stadt durchgeführt. Die letzte Chance ist, dass du die Berechtigung im zweiten Zeugnis erreichst.

Freiwillige Aufnahmeprüfung

 

Die gesetzlichen Grundlagen für den Übertritt sind im kantonalen Schulgesetz festgehalten.

Schullaufbahnverordnung (Schulgesetz SG 410.700)

Übertritt in Basel-Landschaft

Wenn du in einem der beiden Zeugnisse des letzten Sekundarschuljahrs die Berechtigung für den Übertritt erreichst, kannst du definitiv in die BM 1 und auch in die WMS und IMS eintreten.

 

Notendurchschnitt
Je nach Niveau brauchst du im Zeugnis einen anderen Notendurchschnitt aller promotionsrelevanten Fächer:

  • Niveau P: mindestens 4,0 Notendurchschnitt
  • Niveau E: mindestens 4,5 Notendurchschnitt

 

Punktesumme
Zudem musst du eine bestimmte Punktesumme erreichen: Die Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik zählen doppelt, die Zeugnisnoten in den Fächern Englisch, Französisch, Biologie und Physik zählen einfach.

  • Niveau P: mindestens 32 Punkte
  • Niveau E: mindestens 36 Punkte

Wenn du deinen Volksschulabschluss im Schuljahr 2018/2019 oder vorher gemacht hast, gelten andere Bedingungen. Die nötigen Auskünfte erhältst du direkt bei der Berufsfachschule.

Das Recht auf eine Aufnahmeprüfung für die BM 1 gibt es in Baselland nicht.

 

Die gesetzlichen Grundlagen für den Übertritt sind im kantonalen Schulgesetz festgehalten.

Laufbahnverordnung (SGS 640.21)